Weltweit beliebt - die Gesellschaftsform Englische Limited
Die Limited & Co. KG ist nach dem deutschen Recht eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) und somit eine Personengesellschaft. Die typische Kommanditgesellschaft ist eine Handelsgesellschaft und eine echte Gesellschaft im Sinne des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Bei der Kommanditgesellschaft haftet mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen (Komplementär).
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Limited & Co. KG um eine deutsche Kommanditgesellschaft, an der eine englische Limited Company als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) beteiligt ist. Dies ist meist eine „britische „Private Company Limited by Shares“ (Ltd.), in seltenen Fällen auch eine „Public Limited Company“ (PLC). Ziel dieser gesellschaftsrechtlichen Konstruktion ist der Schutz vor persönlicher Haftung für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen. Die analogen Mischformen wie GmbH & Co. KG bzw. AG & Co. KG stellen eine moderne Form der Kommanditgesellschaft dar, bei der die GmbH oder die AG persönlich haftender Gesellschafter wird.
Die Niederlassungsfreiheit ausländischer Kapitalgesellschaften in Deutschland ist durch mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes begründet. Das bedeutet, daß für die Geschäftstätigkeit im eigenen Land die Gesellschaftsform anderer Länder der EU gewählt werden kann. Im Jahr 2005 akzeptierte das Landesgericht Bielefeld, dass die England Limited als Komplementär in einer deutschen Kommanditgesellschaft fungieren kann. Die Limited wird in das Handelsregister eingetragen, wenn sie Betriebsstätten und Niederlassungen in Deutschland unterhält. Seit dieser Entscheidung gehören die England Limited und die Ltd. & Co.KG zu den von deutschen Unternehmern genutzten Gesellschaftsformen.
Warum hat gerade die „Ltd. & KG“ in Deutschland gegenüber der GmbH & Co KG, einer modernen Form der Kommanditgesellschaft, eine gewisse Beliebtheit gewonnen? Mit der `England Limited` verbinden sich die Vorteile einer kurzfristigen Gründungsmöglichkeit mit einer Mindeststamm-einlage von einem Pfund. Da kein Stammkapital in Höhe von 25.000 EURO in bar bereitgehalten werden muss, ist die Limited & Co. KG interessant für Kleinunternehmer. Die Gründung der Ltd. & Co. KG muss nicht in Grossbritannien erfolgen, aber von einem Notar beglaubigt werden. Die Ltd. & Co KG ist in Deutschland steuerpflichtig, dadurch muss sich der Steuerberater nicht in die britischen Steuergesetze einarbeiten. Es muss eine deutsche und keine englische Bilanz erstellt werden. Die Besteuerung ist entsprechend der GmbH & Co. KG.
Die „England Limited“ benötigt einen Verwalter in Grossbritannien. Bei der Gründung muss eine ausländische Gesellschaft (Ltd.) gegründet oder gekauft werden. Als Nachteil mag gelten, sollten keine anderen Sicherheiten gestellt werden, dass Banken und Partner aufgrund des geringen Kapitaleinsatzes kein grosses Vertrauen in die Liquidität der „Limited“ haben. Der Gründer sollte sich der organisatorischen Herausforderungen bewußt sein. Für die Anmeldung der Britischen Limited sind mindestens zwei Personen erforderlich: der Geschäftsführer (Managing Director) und der Schriftführer (Company Secretary). Der Name des Unternehmens kann frei gewählt werden, muss aber den Zusatz Limited enthalten. Ausserdem ist eine Korrespondenzadresse in Großbritannien gefordert. Die Nichteinhaltung der Buchhaltungs- und Jahresabschlußpflichten (Annual Return, Annual Account) kann ziemlich teuer werden. Sprachschwierigkeiten dürfen nicht der geforderten Berichterstattung an britische Behörden im Wege stehen. Jedoch sind die geringen Berichtspflichten nicht mit den von Kommanditgesellschaften zu vergleichen, da die englische Limited Company als „non trading company“ ausschließlich die Funktion als persönlich haftender Gesellschafter inne hat. Oftmals ist bei Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsstand zu klären. Beauftragt man einen Dienstleister, kann man mit ca. 100 bis über 1000 Euro eine bereits gegründete Britische Limited samt Registered Office und Secretary Company erwerben und sofort die Geschäftsaktivitäten aufnehmen.
Die England Limited (Britische Limited ) ist nicht nur in Deutschland bei Gründern beliebt, sondern sie ist weltweit die Rechtsform mit der größten Verbreitung. In allen Ländern des Commonwealth stellt sie das englischsprachige Pendant zur deutschen GmbH dar. Für die Britische Ltd. gilt nicht das deutsche Gesellschaftsrecht sondern das des Vereinigten Königreichs.





